Schule vor Ort / Berufspraktika

Maria Montessori prägte den Begriff „Schule vor Ort“ in ihrem „Erdkinderplan“. Im Erdkinderplan stellt sie dar, wie wichtig die Teilhabe an der „Erfahrungsschule des sozialen Lebens“ für die Entfaltung der Persönlichkeit des Jugendlichen sei. Sie sollten so oft wie möglich mit der „höchsten Realität des Lebens in Berührung kommen“.

(aus: M. Montessori: Kosmische Erziehung, Freiburg i. Br. 1997)

 

Daraus ergibt sich, dass nach der Primarstufe als neue Lernformen die Mitarbeit in Arbeitsfeldern in Haus und Garten, Praktika in Handwerk, in der Landwirtschaft, im künstlerischen Bereich, in Industrie, Handel und im Medienbereich, in Dienstleistungsbetrieben und sozialen Einrichtungen dazu kommen sollten.

Im Schulalltag werden diese Lernphasen alle „Praktika“ genannt, jedoch wird lediglich ab der 8. Jahrgangsstufe ein Betriebspraktikum absolviert, das auch dem bayerischen Lehrplan entspricht. In der 5. und 6. Jahrgangsstufe sind unsere Schülerinnen und Schüler angehalten, Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln. Hier ist es förderlich, wenn sie einen Lernort wählen, bei dem Verwandte oder Bekannte die Betreuung vor Ort übernehmen können. An dem Lernort sollen sie beobachten, Erfahrungen sammeln und – nur wenn sie möchten – mithelfen.

„Schule vor Ort“ umfasst vier bis fünf Tage, ist freiwillig und findet während der Unterrichtszeit statt. Die Schülerinnen und Schüler sind haftpflichtversichert. Die Lehrkräfte und Pädagog/innen besuchen die Schüler/innen an ihren außerschulischen Lernorten. Am Ende erstellen die Schüler/innen einen Bericht und schildern ihre Erfahrungen und Erlebnisse den Mitschüler/innen.

Die Schüler der 7. Jahrgangsstufe absolvieren eine Woche Praktikum als verpflichtenden Teil der "Schule vor Ort".

In der 8. Jahrgangsstufe absolvieren die Schüler/innen ein zweiwöchiges Praktikum in der Handwerkskammer in Ansbach. Hier sammeln sie praktische Erfahrungen in den Bereichen Holz und Metall, im Maler- und Fliesenlegerhandwerk sowie im IT- und kosmetischen Bereich. 

Die Betriebspraktika der 8. Jahrgangsstufe entsprechen denen der Mittelschule, so wie es vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus vorgesehen ist. Sie sind verpflichtend, dauern zwei Mal eine Woche und müssen in einem Ausbildungsbetrieb stattfinden, der dafür zu sorgen hat, dass die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes beachtet werden. Die Lehrkräfte begleiten das Praktikum in der Vor- und Nachbereitung und besuchen die Schüler/innen in den Betrieben. Betriebspraktika dienen der Überprüfung eines Ausbildungswunsches und auch als Möglichkeit, sich für eine mögliche Bewerbung zu präsentieren.

In der 9. und auch der 10. Jahrgangsstufe können individuelle Betriebspraktika absolviert werden.

Diese sind meist Teil einer Bewerbung oder dienen der Überprüfung des Berufswunsches.

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